Was bietet metaclaims an?
Wir bieten Prozeßfinanzierung an, d.h. wir beteiligen uns an Rechtsstreitigkeiten anderer, indem wir deren Kostenrisiko übernehmen. Gleichzeitig können wir auch die Forderungseinziehung anbieten, da wir eine Inkassozulassung besitzen. Wir bieten aber keine Rechtsberatung oder Kreditvergabe an.
Was will metaclaims als Gegenleistung?
Als Gegenleistung erhalten wir im Erfolgsfall eine Erlösbeteiligung.
Ist das etwas Neues?
Es gibt schon länger die Prozeßfinanzierung als Geschäftsform. Die meisten Prozeßfinanzierer sind jedoch auf mindestens fünfstellige Einzelforderungen spezialisiert. Wir spezialisieren uns auf viele gleichartige Kleinforderungen, die dann ein großes Gesamtvolumen ergeben, das wir gebündelt geltendmachen.
Ist das dann, was metaclaims „Sammelklage“nennt? In der deutschen Zivilprozeßordnung gibt es sowas doch nicht?
Es ist richtig, dass das deutsche Zivilprozessrecht keine Sammelklage als spezielle Klageform kennt. Allerdings kennt z.B. das BGB, wenn man dort das Inhaltsverzeichnis durchliest, auch keinen Leasingvertrag und trotzdem gibt es diesen in der Rechtspraxis, weil einfach ein Bedürfnis nach dieser Vertragsform besteht. Ebenso ist es Zeit für die Klageform “Sammelklage”, auch wenn dafür keine speziellen Regelungen bestehen. Denn sie begegnet einer verbreiteten Problemkonstellation: Viele Verbraucher haben viele Kleinforderungen gegen einen großen Gegner. Der große Gegner will aber oft diese berechtigten Forderungen nicht erfüllen, weil er weiß, daß kaum eine Kleinforderung gerichtlich geltendgemacht wird.
Und wie funktioniert dann die „Sammelklage“ von metaclaims?
Metaclaims sammelt die Kleinforderungen, indem die Inhaber diese an metaclaims abtreten und uns so ermächtigen, diese im eigenen Namen als eine Summe geltendzumachen.
Was muß der Sammelklage-Teilnehmer bezahlen?
Den Teilnehmer kostet es nichts. Zu keiner Zeit wird metaclaims von den Teilnehmern einen finanziellen Beitrag fordern. Auch von Gerichts- und Anwaltskosten etc. werden die Teilnehmer von metaclaims frei gehalten.
Muß der Sammelklage-Teilnehmer also überhaupt keinen Einsatz erbringen?
Der “Einsatz” des Teilnehmers, wenn man so will, ist einzig und allein seine Forderung, die er in die Sammelklage einbringt. Jeder, der weiß, dass er seine Forderung alleine ohnehin nie einklagen würde, kann also bei dieser Sammelklage nur gewinnen, aber nichts verlieren.
Und wer bezahlt die Erfolgsbeteiligung, die metaclaims erhält?
Die Erfolgsbeteiligung wird aus der Zahlung entnommen, die der Gegner bezahlt. Dazu muß metaclaims den Rechtsstreit aber zunächst gewinnen oder einen Vergleich schließen. Zahlt der Gegner nichts, gibt es keinen Erfolg und demnach erhält metaclaims dann auch keine Beteiligung.
Muß der Sammelklage-Teilnehmer dann im Falle einer Niederlage etwas bezahlen?
Das obige Versprechen, daß zu keiner Zeit metaclaims von den Teilnehmern einen finanziellen Beitrag fordern wird, gilt auch hier bzw. gerade hier. Denn der Sinn der Prozeßfinanzierung ist gerade, daß der Prozeßfinanzierer das Kostenrisiko der Niederlage ganz alleine trägt.